(7)Absatz 7,Kollegien sind bis zum 1. September 2012 einzurichten. Bis zur Einrichtung der Kollegien bleibt der Fachhochschulrat, an Fachhochschulen das Fachhochschulkollegium für die Verleihung der akademischen Grade sowie für Nostrifizierungen zuständig. Den Bestimmungen des § 10 entsprechende Kollegien sind bis 1. September 2012 neu einzurichten. Leitungen und Stellvertretungen der Leitungen von Fachhochschulkollegien, die gemäß § 16 FHStG in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008 gewählt wurden und deren Funktionsperioden am 1. September 2012 noch nicht abgelaufen sind, bleiben weiterhin in ihren Funktionen und üben die Leitung und Stellvertretung der Leitung des Kollegiums gemäß § 10 FHStG aus, sofern sie von den anderen Mitgliedern des Kollegiums, die gemäß § 10 Abs. 2 FHStG gewählt wurden, bestätigt werden. Sollte keine Bestätigung erfolgen, üben die Leitung und die Stellvertretung der Leitung ihre Funktionen so lange aus, bis eine neue Leitung und eine neue Stellvertretung der Leitung gewählt werden.Kollegien sind bis zum 1. September 2012 einzurichten. Bis zur Einrichtung der Kollegien bleibt der Fachhochschulrat, an Fachhochschulen das Fachhochschulkollegium für die Verleihung der akademischen Grade sowie für Nostrifizierungen zuständig. Den Bestimmungen des Paragraph 10, entsprechende Kollegien sind bis 1. September 2012 neu einzurichten. Leitungen und Stellvertretungen der Leitungen von Fachhochschulkollegien, die gemäß Paragraph 16, FHStG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, gewählt wurden und deren Funktionsperioden am 1. September 2012 noch nicht abgelaufen sind, bleiben weiterhin in ihren Funktionen und üben die Leitung und Stellvertretung der Leitung des Kollegiums gemäß Paragraph 10, FHStG aus, sofern sie von den anderen Mitgliedern des Kollegiums, die gemäß Paragraph 10, Absatz 2, FHStG gewählt wurden, bestätigt werden. Sollte keine Bestätigung erfolgen, üben die Leitung und die Stellvertretung der Leitung ihre Funktionen so lange aus, bis eine neue Leitung und eine neue Stellvertretung der Leitung gewählt werden.