Absatz eins,Netzbetreiber sind berechtigt, für die Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht durch die Entgelte gemäß Paragraph 72, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 GWG 2011 abgegolten und vom Netzbenutzer unmittelbar verursacht sind, folgende Entgelte zu verrechnen:
- Ziffer einsEntgelte für Mahnungen:
- Litera aerste Mahnung0 Euro;
- Litera bjede weitere Mahnung2 Euro;
- Litera cletzte Mahnung gemäß Paragraph 127, Absatz 3, GWG 20116 Euro.
- Ziffer 2Abschaltungen, Sperrungen und dauerhafte Trennung von Hausanschlüssen:
- Litera aAbschaltung und Wiederherstellung des Netzzugangs gemäß Paragraph 127, Absatz 3, GWG 2011 vor Ort30 Euro;
- Litera bSperrung oder Wiedereinschaltung aus sicherheitstechnischen Gründen36 Euro;
- Litera cTrennung der Anschlussleitung vom Verteilernetz auf unbefestigtem Untergrund samt Freispülung der getrennten Hausanschlussleitung700 Euro;
- Litera dTrennung der Anschlussleitung vom Verteilernetz auf befestigtem Untergrund samt Freispülung der getrennten Hausanschlussleitung1 500 Euro;
- Litera eTrennung der Anschlussleitung im Zählerkasten bis Zählergröße G 65 samt Freispülung der getrennten Hausanschlussleitung, wenn der Zählerkasten die Eigentumsgrenze zum Verteilernetz darstellt und öffentlich zugänglich ist90 Euro;
- Ziffer 3Ablesung von Messeinrichtungen und Zwischenabrechnung auf Veranlassung des Netzbenutzers:
- Litera aAblesung vor Ort ohne Zwischenabrechnung12 Euro;
- Litera bAblesung vor Ort mit Zwischenabrechnung18 Euro;
- Litera cZwischenabrechnung ohne Ablesung vor Ort6 Euro;
- Ziffer 4Zur Verfügung stellen von Lastprofilzählerdaten – tagesaktuell:
- Litera aim Standardformat laut sonstigen Marktregeln0 Euro;
- Litera bSonderformate12 Euro;
- Litera cerstmalige Einrichtung der Datenschnittstelle60 Euro.