Absatz eins,Visa D werden erteilt als
- Ziffer einsVisum für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet;
- Ziffer 2Visum aus humanitären Gründen;
- Ziffer 3Visum zu Erwerbszwecken;
- Ziffer 4Visum zum Zweck der Arbeitssuche;
- Ziffer 5Visum zur Erteilung eines Aufenthaltstitels;
Anmerkung, Ziffer 6, aufgehoben durch Artikel 5, Ziffer 16,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2026,)
- Ziffer 7Visum zur Wiedereinreise;
- Ziffer 8Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen;
- Ziffer 9Visum für Saisoniers;
- Ziffer 10Visum für Praktikanten.