Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über
- Ziffer einsBeschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes,
- Ziffer 2Beschwerden gegen Bescheide der Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG,
- Ziffer 3Beschwerden gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gemäß dem 1. Hauptstück des 2. Teiles des BFA-VG und gemäß dem 7. und 8. Hauptstück des FPG,
- Ziffer 4Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes und
- Ziffer 5Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres in Verfahren gemäß Paragraphen 3, Absatz 2, Ziffer eins bis 9 und 4 Absatz eins, Ziffer eins und 2,