nationale oder subnationale Gesetze im Einklang mit Art. 5 des Übereinkommens von Paris, BGBl. III Nr. 197/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. III Nr. 151/2022, bestehen, die im Erntegebiet gelten, um die Kohlenstoffbestände und -senken zu erhalten und zu verbessern, und die für Nachweise sorgen, dass die für den LULUCF-Sektor gemeldeten Emissionen nicht höher ausfallen als der Emissionsabbau.nationale oder subnationale Gesetze im Einklang mit Artikel 5, des Übereinkommens von Paris, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2022,, bestehen, die im Erntegebiet gelten, um die Kohlenstoffbestände und -senken zu erhalten und zu verbessern, und die für Nachweise sorgen, dass die für den LULUCF-Sektor gemeldeten Emissionen nicht höher ausfallen als der Emissionsabbau.