Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 3
16.05.2026
31.12.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
15.05.2026
20013174
NOR40277824