Absatz eins,Die Zugabe des Desinfektionsmittels hat sowohl für die Füllwasserchlorung als auch für die Spüldesinfektion automatisch zu erfolgen. Der Vorratsbehälter für das Desinfektionsmittel muss mit einer automatischen Leermeldevorrichtung ausgestattet sein, die eine Inbetriebnahme der Warmsprudelwanne bei Leermeldung verhindert.