Kurztitel

Bäderhygieneverordnung 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 53

Inkrafttretensdatum

12.05.2026

Abkürzung

BHygV 2012

Index

82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

Dosieranlage

Paragraph 53,

  1. Absatz eins,Die Zugabe des Desinfektionsmittels hat sowohl für die Füllwasserchlorung als auch für die Spüldesinfektion automatisch zu erfolgen. Der Vorratsbehälter für das Desinfektionsmittel muss mit einer automatischen Leermeldevorrichtung ausgestattet sein, die eine Inbetriebnahme der Warmsprudelwanne bei Leermeldung verhindert.
  2. Absatz 2,Absatz eins, gilt nicht für Warmsprudelwannen, die ausschließlich für Therapiezwecke verwendet werden und insofern diese medizinprodukterechtlichen Desinfektionsvorgaben unterliegen.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2026

Gesetzesnummer

20008002

Dokumentnummer

NOR40277750