Absatz eins,Das Wasser, das sich in einer Warmsprudelwanne befindet, muss im Leerbetrieb (Paragraph 57, Absatz 2,) in seuchenhygienischer Sicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:
- Ziffer einsKoloniezahl bei 37° C Bebrütungstemperatur: die Anzahl an koloniebildenden Einheiten (KBE) darf 100 in 1 ml nicht überschreiten,
- Ziffer 2intestinale Enterokokken: dürfen in 100 ml nicht nachweisbar sein,
- Ziffer 3Pseudomonas aeruginosa: darf in 100 ml nicht nachweisbar sein,
- Ziffer 4Legionellen, differenziert nach Legionella pneumophila Serogruppe 1, Legionella pneumophila anderer Serogruppen als 1 und Legionella non-pneumophila: die Konzentration darf 10 KBE in 100 ml nicht überschreiten.