Absatz eins,Probenahmehähne für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Wasseraufbereitungsanlage anzubringen:
- Ziffer einsvor und nach jedem Filter,
- Ziffer 2vor und nach der Chlorimpfstelle; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Chlorimpfstelle entfallen, bei Wasseraufbereitungsanlagen mit mehreren Filtern kann sich der Probenahmehahn vor Chlorimpfstelle an einer Sammelleitung aller Filter befinden,
- Ziffer 3im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2,,
- Ziffer 4im Rücklauf von Solaranlagen mit direkter Badewassererwärmung vor Wiedereintritt in den Badewasserkreislauf und
- Ziffer 5nach einem allfälligen UV-Gerät, vor Chlordosierung und pH-Korrektur sowie
- Ziffer 6am Zulauf des Füllwassers vor dem Eintritt in das Ausgleichsbecken.