Absatz eins,Der Förderstrom darf nur außerhalb der Öffnungszeiten auf unter QA reduziert werden. Zudem ist die Reduktion nur zulässig, wenn
- Ziffer einsder reduzierte Förderstrom
- Litera abei Becken, ausgenommen Warmsprudelbecken, ≥ 50% des Förderstromes QA beträgt oder
- Litera bbei Warmsprudelbecken ≥ 50% des Förderstromes QG beträgt,
- Ziffer 2bei einem Färbetest, nicht erforderlich bei Warmsprudelbecken, eine Färbezeit von maximal 20 Minuten bei reduziertem Förderstrom nachgewiesen und eingehalten wird,
- Ziffer 3die Redoxspannung während des Betriebes mit reduziertem Förderstrom kontinuierlich überwacht wird,
- Ziffer 4die Wasseraufbereitungsanlage selbsttätig auf den Förderstrom QA schaltet, wenn die Redoxspannung einen Wert von 700 mV unterschreitet und
- Ziffer 5bei Betrieb eines UV-Gerätes dessen Leistung entsprechend reduziert oder das UV-Gerät ausgeschaltet wird.