Kurztitel
Erklärung des Zusatzkollektivvertrages „Zweckzuschuss“ zum SWÖ-KV 2026 über einen Pflegezuschuss zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 107/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2026,
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 12. Jänner 2026 abgeschlossene
Zusatz‐Kollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2026 über einen Pflegezuschuss
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 75/2026 hinterlegt und am 23. Februar 2026 auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 75 aus 2026, hinterlegt und am 23. Februar 2026 auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Schlagworte
Sozialunternehmen, Verlautbarungsplattform