Absatz eins,Ein Organisationsstatut hat jedenfalls zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung der Privatschule, den Standort sowie den Schulerhalter,
- Litera bRegelungen über die Organisation der Privatschule, insbesondere über die Aufgaben der Schule, die Aufnahme in die Schule und den Aufbau der Schule,
- Litera cRegelungen über die Schulräume, Ausstattung und Lehr- und Unterrichtsmittel,
- Litera dRegelungen betreffend die Ordnung von Unterricht und Erziehung, insbesondere Angaben über die Unterrichtssprache und die Leistungsbeurteilung,
- Litera eRegelungen über die Schulzeit,
- Litera fsofern die Privatschule bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gemäß Paragraph 14, die Eignung zur Erfüllung der Schulpflicht anstrebt, einen Hinweis auf Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, des Schulpflichtgesetzes 1985 sowie
- Litera geinen Lehrplan samt Stundentafel und Zeugnisformulare.