Die zuständigen Behörden für die Durchführung des Abkommens, einschließlich der direkten Interaktion:
Für die Regierung der Republik Kasachstan: Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Republik Kasachstan
Für die Österreichische Bundesregierung: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich.