Soweit erforderlich, um die Rückübernahme der betreffenden Person auf das Staatsgebiet eines der Parteien durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen und auf Fallbasis, können die Parteien personenbezogene Daten gegenseitig austauschen. Der gegenseitige Austausch personenbezogener Daten sowie deren weitere Verarbeitung erfolgen gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung sowie den Bedingungen der übermittelnden Partei und unterliegen den folgenden Grundsätzen, die sowohl für automatisierte als auch nicht automatisierte Datenverarbeitung gelten:
- Litera aPersonenbezogene Daten werden rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person transparenten Weise verarbeitet. Sie werden nur für die in diesem Abkommen festgelegten, bestimmten und legitimen Zwecke verarbeitet. Es muss ein vernünftiger Zusammenhang zwischen der Art der angeforderten Daten und dem Zweck, für den sie angefordert werden, bestehen, und die Daten müssen auf das notwendige Maß für die Erreichung des Zwecks der Verarbeitung beschränkt werden. In jedem Fall dürfen nur folgende personenbezogene Daten übermittelt werden:
- −die Angaben zur betroffenen Person (Name, Vorname, gegebenenfalls früherer Name, Spitzname oder Pseudonym, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten);
- −Informationen zu Personalausweis, Reisepass, Führerschein (Nummer, Gültigkeitsdauer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungsort) oder anderen Dokumenten, die in den Anhängen 3-6 dieses Abkommens aufgeführt sind;
- −Wohnorte und Reiserouten, soweit diese zur Feststellung der Voraussetzungen für die Aufnahme gemäß diesem Abkommen erforderlich sind;
- −in Fällen, in denen die betroffene Person mit den oben genannten Mitteln nicht identifiziert werden kann, andere Informationen, die zur Identifizierung der betreffenden Person oder zur Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinreise gemäß diesem Abkommen erforderlich sind.
- Litera bDie übermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur für die Zwecke verarbeitet werden, für die sie übermittelt wurden, es sei denn, die übermittelnde Partei hat ausdrücklich die Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck autorisiert.
- Litera cPersonenbezogene Daten müssen korrekt und, falls erforderlich, auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten zu ändern, zu löschen oder zu blockieren. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck der Verarbeitung erfordert.