„Staatsangehöriger“ bezeichnet jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines der Staaten der Parteien besitzt.
Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2026,
Vertrag – Kasachstan
Artikel eins
01.05.2026
49/06 Schubverkehr
Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:
28.04.2026
20013165
NOR40277558