Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2026,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
29.04.2026
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gegenwärtig und langfristig durch die wirksame Durchführung der einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens und durch die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung sicherzustellen.
28.04.2026
20013164
NOR40277480