Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 3
16.04.2026
FSBV 2026
91/01 Fernmeldewesen
Das Fernmeldebüro hat die durch diese Verordnung festgesetzten Funkschnittstellen-Beschreibungen (FSB) auf seiner Homepage zu veröffentlichen sowie während der Amtsstunden in seinen Räumlichkeiten zur Einsicht bereitzuhalten.
15.04.2026
20013150
NOR40277239