Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2025, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
11.04.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 13 Brenner Autobahn jeweils der Abschnitt zwischen km 30,23 und km 32,75 festgelegt.
10.04.2026
20013010
NOR40277203