Absatz eins,Der Österreichische Rundfunk hat dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport gleichzeitig mit dem Jahresbericht (Paragraph 7,) einen Bericht vorzulegen, der der besonderen Information der Allgemeinheit zur Erhöhung der Transparenz über die Verwendung der Mittel aus dem ORF-Beitrag dient.