Fahrverbotskalender 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 3
01.04.2026
31.12.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
02.04.2026
20013143
NOR40276926