am 3. April 2026 von 0 bis 22 Uhr und am 3. Oktober 2026 von 0 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll;
Fahrverbotskalender 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
01.04.2026
31.12.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist
Zielverkehr
02.04.2026
20013143
NOR40276924