Absatz eins,Zur Begutachtung von Verordnungsentwürfen, zur Beratung und Empfehlung von anderen Vollzugsmaßnahmen sowie zur Beratung in Fragen der vorbeugenden Versorgungssicherung für die im Paragraph 2, Absatz eins, genannten Waren hat sich
- Ziffer einsder Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eines Bundeslenkungsausschusses und
- Ziffer 2der jeweilige Landeshauptmann eines Landeslenkungsausschusses
zu bedienen.