Kurztitel

Frauenförderungsplan BKA 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

19.03.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Bevorzugte Ernennung/Bestellung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Bewerbungen von Frauen während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen; Paragraph 3, gilt sinngemäß.
  2. Absatz 2,Bei mehr als einer geeigneten Bewerbung sind die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber darauf hinzuweisen, dass ihnen eine Beschwerdemöglichkeit bei der Gleichbehandlungskommission offensteht.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20013123

Dokumentnummer

NOR40276676