WFA-Grundsatz-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2026,
römisch fünf
Anlage eins
01.01.2026
WFA-GV
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Als Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen werden festgelegt:
Wirkungsdimension | Subdimension der , Wirkungsdimension | Wesentlichkeitskriterium |
Öffentliche Haushalte | Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger | Vorhandensein finanzieller Auswirkungen |
Gesamtwirtschaft | Nachfrage | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
| Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen | 40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre |
Unternehmen | Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen | Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. -entlastung pro Jahr |
| Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus | Mindestens 500 betroffene Unternehmen |
Umwelt | Luft |
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| Wasser |
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| Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden |
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| Energie oder Abfall |
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Verwaltungskosten für | Verwaltungskosten für , Unternehmen | Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
BürgerInnen und für Unternehmen | Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger | Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Soziales | Arbeitsbedingungen | Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
| Arbeitsmarkt | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
| Europa-2020-Sozialzielgruppe | Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen |
| Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) |
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| Pflegegeld | Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen |
Konsumenten-schutzpolitik | Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen |
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| Konsumentenschutz-Einrichtungen | unmittelbare rechtliche oder organisatorische Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen |
| Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen | Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen |
Kinder und Jugend | Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
| Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
| Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive |
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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern | Direkte Leistungen |
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| Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
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| Unbezahlte Arbeit | Mindestens 10 000 Betroffene |
| Öffentliche Einnahmen |
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| Entscheidungsprozesse und -gremien | Jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen, oder wenn einer der folgenden Bereiche betroffen ist:
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| Körperliche und seelische Gesundheit | Mindestens 1 000 Betroffene |
Klima | Anpassungsfähigkeit |
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| Treibhausgase | Zu- oder Abnahme der Treibhausgasemissionen oder Kohlenstoffspeicherung in Österreich ab Realisierung des Vorhabens von mehr als
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Gesamtentlastung, Entscheidungsgremium, Gesamtbelastung, Fiskalpolitik, Energiepolitik, Kontrollgermium, Bürgerin, Arbeitnehmerin, Bezieherin, Konsumentin, Nutzerin
05.03.2026
20008150
NOR40276495