Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2018

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14

Inkrafttretensdatum

01.03.2026

Abkürzung

BVergG 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch vierzehn

Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß den Paragraphen 95 und 265

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind folgende Anforderungen zu beachten:

  1. Litera a
    Soweit Waren von einer gemäß der Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU, Amtsblatt Nummer L 198 vom 28.07.2017 Seite 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222 aus 2009,, Amtsblatt Nummer L 177 vom 05.06.2020 Seite 1, erlassenen Delegierten Verordnung oder einer entsprechenden Durchführungsverordnung erfasst werden, sind Waren zu beschaffen, die das Kriterium der Zugehörigkeit zur höchstmöglichen Energieeffizienzklasse erfüllen.
  2. Litera b
    Soweit Waren, die nicht unter Litera a, fallen, von einer der Durchführungsverordnung gemäß der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, Amtsblatt Nummer L 285 vom 31.10.2009 Seite 10, in der Fassung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, Amtsblatt Nummer L 315 vom 14.11.2012 Seite 1, erfasst werden, sind Waren zu beschaffen, die die in der jeweiligen Durchführungsverordnung festgelegten Referenzwerte für die Energieeffizienz erfüllen.
  3. Litera c
    Es sind Reifen zu beschaffen, die das Kriterium der Zugehörigkeit zur höchsten Energieeffizienzklasse gemäß der Festlegung durch die Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222 aus 2009,, Amtsblatt Nummer L 177 vom 05.06.2020 Seite 1, zuletzt berichtigt durch Amtsblatt Nummer L 382 vom 28.10.2021 Seite 52, erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber kann jedoch auch Reifen mit den besten Nasshaftungseigenschaften oder dem geringsten Abrollgeräusch beschaffen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist.

Schlagworte

Haushaltsdunstabzugshaube, Lieferauftrag, Kleinleistungstransformator, Mittelleistungstransformator

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010295

Dokumentnummer

NOR40276166