Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten bereitstellt sowie die Kerndatenquelle und das einschlägige Standardformular unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anhang römisch sieben zur Verfügung stellt. Der öffentliche Auftraggeber hat die Kerndatenquelle und das Standardformular in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format unter einer freien Lizenz vollständig zur Verfügung zu stellen. Eine Bekanntmachung im Beschafferprofil darf nicht vor Verfügbarkeit der Bekanntmachung gemäß dem ersten Satz erfolgen. Im Beschafferprofil ist das Datum der Zur-Verfügung-Stellung des Standardformulars anzugeben.