Absatz eins,Der Auftraggeber hat nach Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens jeden vergebenen Konzessionsvertrag bekannt zu geben, indem er die Metadaten bereitstellt sowie die Kerndatenquelle und das einschlägige Standardformular unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anhang römisch sechs zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber hat die Metadaten für mindestens 5 Jahre bereitzustellen und die Kerndatenquelle sowie das Standardformular in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format unter einer freien Lizenz vollständig für mindestens 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. Die Bekanntgabe hat spätestens 48 Tage nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.