Absatz eins,Konzessionsverträge dürfen nur auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Laufzeit einer Konzession ist vom Auftraggeber in Abhängigkeit der von der Konzession umfassten Bau- oder Dienstleistungen festzulegen.
Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2026,
BG
Paragraph 13
01.03.2026
BVergGKonz 2018
97 Öffentliches Auftragswesen
Bauleistung
27.02.2026
20010294
NOR40275972