Absatz eins,Wer gegen die Verpflichtung zur
- Ziffer einsAnzeige des Erwerbs oder der Aufgabe von Anteilsrechten gemäß Paragraph 24, verstößt,
- Ziffer 2Anzeige gemäß Paragraph 63, Absatz 5, erster Satz (Wirkungen der Einbringung) verstößt,
- Ziffer 3Anzeige gemäß Paragraph 65, Absatz 3, erster Satz (Wirkungen einer Umstrukturierung) verstößt,
- Ziffer 4Anzeige gemäß Paragraph 66, Absatz 3, Ziffer 4, erster Satz und Ziffer 6, sechster Satz (Formwechselnde Umwandlung in eine Privatstiftung) verstößt,
- Ziffer 5Vorlage der verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen vor ihrer erstmaligen Anwendung oder bei jeder Änderung oder Ergänzung vor ihrer Anwendung gemäß Paragraph 92, Absatz eins und Paragraph 102, Absatz eins, verstößt,
- Ziffer 6Anzeige eines Auslagerungsvertrages gemäß Paragraph 86, Absatz eins und 4 oder Paragraph 109, Absatz 2 und 4 verstößt,
- Ziffer 7Anzeige der Bestellung des verantwortlichen Aktuars oder seines Stellvertreters gemäß Paragraph 115, Absatz 2, oder gegen die Verpflichtung zur Anzeige des Ausscheidens des verantwortlichen Aktuars oder seines Stellvertreters gemäß Paragraph 115, Absatz 4, verstößt,
- Ziffer 8Vorlage des jährlichen schriftlichen Berichts des verantwortlichen Aktuars gemäß Paragraph 116, Absatz 3, zweiter Satz verstößt,
- Ziffer 9Anzeige gemäß Paragraph 116, Absatz 4, zweiter Satz als verantwortlicher Aktuar verstößt,
- Ziffer 10Anzeige gemäß Paragraph 122, Absatz eins und 3 im Hinblick auf Mitglieder des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und geschäftsführende Direktoren sowie sonstiger Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder für Governance- oder andere Schlüsselfunktionen verantwortlich sind, verstößt,
- Ziffer 11Anzeige der Wahl und des Ausscheidens von Mitgliedern in den Aufsichtsrat gemäß Paragraph 123, Absatz 3, verstößt,
- Ziffer 12Anzeige der Wahl und des Ausscheidens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß Paragraph 123, Absatz 4, verstößt,
- Ziffer 13Anzeige des Erwerbs oder der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gemäß Paragraph 127, Absatz eins bis 3 verstößt,
- Ziffer 14Anzeige einer die Passiva verändernden Vermögensumschichtung gemäß Paragraph 141, Absatz 3, verstößt,
- Ziffer 15Anzeige des Abschlussprüfers gemäß Paragraph 260, Absatz eins, verstößt,
- Ziffer 16Anzeige gemäß Paragraph 265, Absatz eins und 2 als Abschlussprüfer verstößt,
- Ziffer 17Anzeige gemäß Paragraph 272, Absatz 2, (Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen), Paragraph 279, Absatz eins, (Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung) und Paragraph 280, Absatz eins, (Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung) verstößt,
- Ziffer 18Anzeige der Einrichtung oder Auflösung einer gesonderten Abteilung des Deckungsstocks gemäß Paragraph 300, Absatz 3, verstößt,
- Ziffer 19Anzeige gemäß Paragraph 305, Absatz eins, Ziffer 3, als Treuhänder verstößt oder
- Ziffer 20Anzeige der Auflösung eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens gemäß Paragraph 306, Absatz eins, verstößt oder
- Ziffer 21Übermittlung der in Artikel 3, Absatz eins und 2, Artikel 4, Absatz eins, 3 und 4, Artikel 5, Absatz eins und Artikel 10, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Informationen gemäß Artikel 18 a, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2019/2088 an die FMA oder Ausstellung einer Rechtsträgerkennung gemäß Artikel 18 a, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2019/2088 verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 Euro zu bestrafen.