Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2026,
Vertrag – Mongolei
Paragraph 0
01.01.2026
26.05.2015
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen
StF: BGBl. III Nr. 16/2026
Deutsch, Englisch, Mongolisch
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Mongolei und der Republik Österreich zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:
30.01.2026
20013099
NOR40275828