Absatz eins,Der Vorstand hat jährlich eine Hauptversammlung einzuberufen, die in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden hat (ordentliche Hauptversammlung), und ihr die in Paragraph 96, Absatz eins, genannten Unterlagen und den vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht vorzulegen.