Absatz eins,Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen sind:
- Ziffer einsdas Werkschulheim,
- Ziffer 2das Gymnasium für Berufstätige, das Realgymnasium für Berufstätige und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige,
- Ziffer 3allgemeinbildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.
Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 13,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2026,)