(2)Absatz 2,Der Höchstbetrag je eingerichteter Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt 10 000 Euro jährlich, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten. Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Betrag von 10 000 Euro entsprechend der Richtlinien gemäß § 6 erhöht, maximal jedoch verdoppelt, werden.Der Höchstbetrag je eingerichteter Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt 10 000 Euro jährlich, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten. Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Betrag von 10 000 Euro entsprechend der Richtlinien gemäß Paragraph 6, erhöht, maximal jedoch verdoppelt, werden.