Soziale Sicherheit (Brasilien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 2026,
Vertrag – Brasilien
Artikel 3
01.03.2026
69/03 Soziale Sicherheit
Sofern dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, gilt es für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte gemäß den anzuwendenden Rechtsvorschriften von diesen Personen ableiten.
23.01.2026
20013094
NOR40275351