MinBestG-Durchführungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen vergleiche Paragraph 6,).
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2025/872, zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung hinsichtlich des automatischen Austausches von Informationen aus dem Mindeststeuerbericht, Amtsblatt Nummer L 39 vom 6.5.2025 Seite 1, in österreichisches Recht umgesetzt.
12.01.2026
20013077
NOR40274873