Absatz eins,Wird der Lehrer mit einem Teil seiner Lehrverpflichtung an einer Schule im Ausland verwendet, sind die Unterrichtsstunden an der Schule im Ausland auf die Lehrverpflichtung anzurechnen.
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2025,
BG
Paragraph 11
01.04.2025
BLVG
64/02 Bundeslehrer
08.01.2026
10008205
NOR40274704