Absatz eins,Vertragslehrern (Vertragserziehern) des Entlohnungsschemas II L, die im Ausmaß von mindestens drei Viertel ihrer Lehrverpflichtung als Erzieher an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Anstalten verwendet werden, gebührt - sofern nicht Paragraph 10, Absatz 9, BLVG anzuwenden ist - für die Dauer der Verwendung eine Erzieherzulage. Die Erzieherzulage beträgt jährlich
- Sub-Litera, i, nder Entlohnungsgruppe l 16 407,0 €,
- Sub-Litera, i, nden Entlohnungsgruppen l 2a5 660,0 €,
- Sub-Litera, i, nden Entlohnungsgruppen l 2b4 705,0 €,
- Sub-Litera, i, nder Entlohnungsgruppe l 3 .3 533,7 €.