Absatz 2,Es haben Anspruch auf ein Gehalt der
- Ziffer einsGehaltsgruppe St 1:
- Litera aStaatsanwälte für den Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft (Sprengelstaatsanwälte),
- Litera bStaatsanwälte,
- Litera cLeiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe (Gruppenleiter),
- Litera dErste Stellvertreter des Leiters einer Staatsanwaltschaft,
- Litera eLeiter einer Staatsanwaltschaft;
- Ziffer 2Gehaltsgruppe St 2:
- Litera aStellvertreter des Leiters einer Oberstaatsanwaltschaft,
- Litera bErste Stellvertreter des Leiters einer Oberstaatsanwaltschaft,
- Litera cLeiter einer Oberstaatsanwaltschaft,
- Litera dStellvertreter des Leiters der WKStA,
- Litera eLeiterin oder Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe (Gruppenleiterin oder Gruppenleiter) der WKStA,
- Litera fErster Stellvertreter des Leiters der WKStA,
- Litera gLeiter der WKStA;
- Ziffer 3Gehaltsgruppe St 3:
- Litera aStellvertreter des Leiters der Generalprokuratur,
- Litera bErste Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur.