Kurztitel
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 91/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2025,
Text
Anlage VI
(zu § 36)Anlage römisch sechs, (zu Paragraph 36,)
Standardisierte Lastprofile für begünstigte Haushalte gemäß § 36 Abs. 3Standardisierte Lastprofile für begünstigte Haushalte gemäß Paragraph 36, Absatz 3
Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind relevant für den gestützten Preis für begünstigte Haushalte:
HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;
HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;
L0: Landwirtschaftsbetriebe;
L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;
L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe.