(2)Absatz 2,Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen und der vertraglich vereinbarten Entgelte sind den Endkundinnen und Endkunden mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Änderungen schriftlich im Wege der gemäß § 18 vereinbarten Kommunikation mitzuteilen. Im Falle einer Rechnungslegung in diesem Zeitraum hat die Information zusätzlich im Rahmen der Rechnung gemäß § 42 zu erfolgen. In dieser Mitteilung sind die Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen sowie Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen transparent und verständlich wiederzugeben, wobei unter „Anlass“ der Grund der Entgeltänderung und unter „Voraussetzungen“ die gesetzlichen oder dazu allfällig konkretisierend vertraglich vereinbarten Grundlagen der Entgeltänderung zu verstehen sind. Die Mitteilung hat hinsichtlich der für die Entgeltänderung maßgeblichen Gründe für Endkundinnen und Endkunden nachvollziehbar darzustellen, ob es sich um Gründe, die der wirtschaftlichen Sphäre des Lieferanten zuzuordnen sind, oder um andere Gründe handelt. Zahlenmäßige Details zum Anlass müssen nicht genannt werden, allerdings müssen die Gründe für die Entgeltänderung für die Endkundinnen und Endkunden klar ersichtlich und nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sind die Endkundinnen und Endkunden darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Änderungen binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu widersprechen. Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind dabei über die Folgen des Widerspruchs zu informieren. Bei Mitteilungen gegenüber Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben Lieferanten etwaige von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zu verwenden.Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen und der vertraglich vereinbarten Entgelte sind den Endkundinnen und Endkunden mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Änderungen schriftlich im Wege der gemäß Paragraph 18, vereinbarten Kommunikation mitzuteilen. Im Falle einer Rechnungslegung in diesem Zeitraum hat die Information zusätzlich im Rahmen der Rechnung gemäß Paragraph 42, zu erfolgen. In dieser Mitteilung sind die Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen sowie Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen transparent und verständlich wiederzugeben, wobei unter „Anlass“ der Grund der Entgeltänderung und unter „Voraussetzungen“ die gesetzlichen oder dazu allfällig konkretisierend vertraglich vereinbarten Grundlagen der Entgeltänderung zu verstehen sind. Die Mitteilung hat hinsichtlich der für die Entgeltänderung maßgeblichen Gründe für Endkundinnen und Endkunden nachvollziehbar darzustellen, ob es sich um Gründe, die der wirtschaftlichen Sphäre des Lieferanten zuzuordnen sind, oder um andere Gründe handelt. Zahlenmäßige Details zum Anlass müssen nicht genannt werden, allerdings müssen die Gründe für die Entgeltänderung für die Endkundinnen und Endkunden klar ersichtlich und nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sind die Endkundinnen und Endkunden darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Änderungen binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu widersprechen. Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind dabei über die Folgen des Widerspruchs zu informieren. Bei Mitteilungen gegenüber Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben Lieferanten etwaige von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zu verwenden.