in den Fällen der Lieferung (Paragraph eins, Ziffer eins und 4 Litera a,), des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung (Paragraph eins, Ziffer 4, Litera b und c) der Unternehmer, der die Lieferung ausführt oder einen der sonstigen Tatbestände des Paragraph eins, Ziffer 4, Litera b und c setzt,