Preisgesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 145 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2025,
BG
Artikel 2, Paragraph 5 b
24.12.2025
55 Wirtschaftslenkung
(Verfassungsbestimmung) (1) Besteht bei Strom und Gas auf Grund bestimmter, belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, dass der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt, kann die E-Control von Amts wegen untersuchen, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist. Über Aufforderung der Bundesregierung im Wege des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die E-Control eine solche Untersuchung vorzunehmen. Paragraph 5, kommt bei Strom und Gas nicht zur Anwendung.
23.12.2025
10007215
NOR40273311