Preisgesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 145 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2025,
BG
Artikel 2, Paragraph 5 a,
24.12.2025
55 Wirtschaftslenkung
(Verfassungsbestimmung) (1) Besteht bei Erdöl und seinen Derivaten auf Grund bestimmter, belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, daß der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt, hat die Behörde von Amts wegen zu untersuchen, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist.
23.12.2025
10007215
NOR40273301