Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen, sofern diese Anlagen nicht durch ein Fernheizwerk gespeist werden, gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Grundbezug von 333,71 € monatlich.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Oberösterreich
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Warmwasserheizungsanlage, Sonntag
12.12.2025
20013046
NOR40273236