Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Salzburg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Für die Reinigung von Gehsteigen und Gehwegen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgeltes nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, einbezogen sind, also soweit deren Reinigung und Bestreuung bei Glatteis der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer nach den bestehenden Vorschriften nicht obliegt (z. B. Gehsteige in Wohnhausanlagen), gebührt je Quadratmeter Gehsteigfläche die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, festgesetzte Entlohnung. Parkplätze und Zufahrten zu diesen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
11.12.2025
20013045
NOR40273227