Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Grundbezug von 314,60 € monatlich.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 288 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Warmwasserheizungsanlage, Zwischenstation, Duschanlage
11.12.2025
20013044
NOR40273217