Kurztitel

Aufwandersatzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Index

14/02 Gerichtsorganisation

Text

Paragraph eins,

Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird wie folgt festgesetzt:

  1. Ziffer eins
    für das Verfahren erster Instanz
    1. Litera a
      bis zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteils ……..…425 Euro
    2. Litera b
      für das weitere Verfahren …………...………………………………….705 Euro
  2. Ziffer 2
    für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss ....……………………………………………………………705 Euro

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

20013041

Dokumentnummer

NOR40273196