Chancengleichheit. Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen, auch von jenen in Teilzeit.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
05.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Bei der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen folgende Ziele erreicht werden:
05.12.2025
20013036
NOR40273131