Absatz eins,Dieses Abkommen wird von den Vertragsparteien nach ihren eigenen internen Verfahren genehmigt. Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Tag der letzten Genehmigungsnotifikation folgt, in Kraft.
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Artikel 27
01.12.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Während der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens setzt sich der Gemeinsame Ausschuss nach Artikel 20 aus Vertretern der Schweiz und der Europäischen Union zusammen.
05.12.2025
20013035
NOR40273128