Absatz eins,Die Europäische Union oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation an die andere Vertragspartei kündigen. Dieses Abkommen tritt sechs Monate nach dem Tag des Eingangs der Notifikation außer Kraft.
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Artikel 26
01.12.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
05.12.2025
20013035
NOR40273127